Arbeitsrecht-Rechtsanwälte in Paris für deutsche Unternehmen & Privatpersonen
Kündigungsschutz, Arbeitszeiten oder Vertragsänderungen: Das französische Arbeitsrecht ist wie das deutsche eher arbeitnehmerfreundlich gestaltet. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht mit Sitz in Paris vertreten Privatpersonen, aber auch Unternehmen bei juristischen Streitigkeiten, um die Einhaltung des französischen Arbeitsrechts (Code du Travail) zu sichern. Dabei deckt unsere deutschsprachige Pariser Anwaltskanzlei Beratung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigung, Diskriminierung und anderen arbeitsrechtlichen Fragen ab.
Wir vertreten Sie im kollektiven Arbeitsrecht (Rechte des Betriebsrats, Betriebsratswahlen, Tarifvertragsvereinbarungen etc.) beratend und vor Gericht. Bei schwierigen, anspruchsvollen internationalen Rechtsstreitigkeiten profitieren Sie von unserer weitreichenden Erfahrung. Alaris Anwälte sind mit arbeitsrechtlichen Klage- und Vergleichsverfahren vor französischen Arbeitsgerichten vertraut und begleiten Sie durch Arbeitsinspektionen in Frankreich.
Leistungen der Anwälte für französisches Arbeitsrecht
Alaris Rechtsanwälte sind spezialisiert auf französisches Arbeitsrecht und unterstützen Sie außerdem bei allen Fragen zum internationalen Arbeitsrecht – national und grenzüberschreitend. Wir beraten Sie zu den Themen
- Arbeitsverträge & Vertragsänderung in Frankreich
- Arbeitszeit & Überstunden in Frankreich
- Kündigungsschutz in Frankreich
- Anwendung des französischen Mindestlohns
- Diskriminierungsschutz & Mobbing
In Alaris Blog erläutern wir außerdem, welche Rechte und Pflichten auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Frankreich zukommen. Das sind unsere Arbeitsrechtsthemen:
Unsere Juristen beraten zu französischen Arbeitsverträgen
Im Arbeitsrecht in Frankreich gibt es unterschiedliche Möglichkeiten Arbeitsverträge zu gestalten. Rechtliche Auseinandersetzungen können nicht nur bei der Vertragserstellung entstehen, sondern auch, wenn Arbeitgeber versuchen, die Arbeitsverträge zu ändern, insbesondere bei Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen oder des Gehalts. In Frankreich besteht die Möglichkeit eines unbefristeten Arbeitsvertrages (CDI), eines befristeten Arbeitsvertrages unter bestimmten Voraussetzungen sowie zeitlich begrenzter Arbeitsverträge. Ferner gibt es in bestimmten Bereichen Projektverträge, die nach Beendigung des Projektes enden, ohne dass eine Prämie i.H.v. 10 % wie bei Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags zu begleichen wäre (z. B. bei Bauaufträgen nach Abnahme des Gebäudes).
CDD – der befristete Arbeitsvertrag in Frankreich
Der französische CDD – Contrats à Durée Déterminée – ist ein befristeter Arbeitsvertrag. Wie der Name schon sagt, ist seine Gültigkeit begrenzt. Dies muss im Arbeitsvertrag genauso wie ebenfalls die anderen zwingenden besonderen Bestimmungen genannt werden. Die legalen Möglichkeiten, einen CDD zu unterzeichnen, sind im französischen Arbeitsrecht explizit und verbindlich festgelegt.
Ein CDD, der ununterbrochen weiterläuft, wird automatisch zu einem CDI. Es ist mithin Vorsicht geboten, die Beendigung des CDD in Frankreich formell zu bestätigen.
CDI – der unbefristete Arbeitsvertrag in Frankreich
Ein französischer CDI – Contrat à Durée Indéterminée – ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Die Gültigkeitsdauer ist unbegrenzt. Das Ende eines CDI erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen, nach einer Entlassung oder Kündigung seitens des Arbeitnehmers. In Frankreich ist der CDI die normale Vertragsform des Arbeitsverhältnisses gemäß Artikel L1221-2 des Arbeitsgesetzbuchs. Die mit dem CDI verbundenen Verpflichtungen sind im französischen Arbeitsrecht festgelegt.
Weitere Informationen zu französischen Arbeitsverträgen finden Sie im Alaris Blog. Sie haben Fragen oder wünschen eine juristische Beratung?
Das Arbeitszeitgesetz in Frankreich
Die französischen Arbeitsgesetze regeln die maximale Wochenarbeitszeit und Überstunden sehr streng. Diese sind zwingend einzuhalten bzw. pauschalierte Arbeitsverträge bei leitenden Arbeitnehmern zu gestalten. Im laufenden Arbeitsverhältnis ist zu beachten, die Stundenzahl nicht zu überschreiten, da dem Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer obliegt. Oftmals entstehen Rechtsstreitigkeiten über die Vergütung von Überstunden oder die Einhaltung von Ruhezeiten.
Wochenarbeitszeit in Frankreich
Laut französischem Arbeitszeitgesetz ist es verboten, einen Mitarbeiter mehr als 6 Tage pro Woche arbeiten zu lassen. Grundsätzlich ist am Sonntag das Arbeiten untersagt. In einigen Fällen ist eine Sonntagsruhe jedoch nicht möglich. Hier kann sodann der Ruhetag entweder auf einen anderen Tag als den Sonntag verschoben oder unter bestimmten Bedingungen, die je nach Ausnahmeregelung variieren, gekürzt werden.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt höchstens 35 Stunden. Hiervon können aber auch Ausnahmen gemacht werden, wie beispielsweise 39-Stunden-Wochen Verträge sowie pauschalierte Arbeitsverträge für leitende Angestellte, bei denen keine Überstunden bezahlt werden – diese sind wohl mehr die Regel als die Ausnahme.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Frankreich
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf mindestens zweieinhalb Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Monat, der in dem Bezugsjahr geleistet werden muss (d. h. fünf Wochen nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit). Bestimmte Abwesenheiten werden bei der Berechnung der Urlaubstage berücksichtigt. Tarifvertragliche Bestimmungen oder der Arbeitsvertrag können eine Urlaubsberechnung vorsehen, die günstiger ist als die gesetzliche Dauer.
Sie möchten eine Spezialregelung in Ihrem Betrieb prüfen lassen?
Unsere Arbeitsrechts-Anwälte beraten Sie gerne!
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Kündigungen in Frankreich
Bei Kündigungen in Frankreich muss zwingend ein personen- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund vorliegen. Neben den Kündigungsvoraussetzungen muss ebenfalls das Kündigungsverfahren eingehalten werden. Neben der Kündigungsfrist in Frankreich muss der Mitarbeiter fristgerecht zu einem Kündigungsgespräch geladen werden. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht prüfen regelmäßig Kündigungsgründe, begleiten den Kündigungsprozess und beraten zu rechtlichen Bestimmungen.
Kündigt ein Mitarbeiter, muss er im Kündigungsschreiben ebenfalls die Kündigungsgründe nennen bzw. bestimmte Formalia einhalten. Häufige Gründe für einen Rechtsstreit sind in diesem Fall die Einhaltung der Kündigungsfrist, veränderte Vergütung während der Kündigungsfrist oder ein Verstoß gegen die Kündigungsbedingungen. Neben der klassischen Kündigung besteht alternativ die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages zu beenden. Unsere Experten für französisches Arbeitsrecht beraten Mandanten, welche Kündigungsform vorteilhaft ist bzw. wenn es Probleme bei der Kündigung gibt. Im Alaris Blog haben wir die nötigen Maßnahmen bei einer Kündigung in Frankreich erläutert.
Ein weiteres Beratungsfeld der Arbeitsrechts-Anwälte sind Massenentlassungen: Kollektive Kündigungen in Frankreich sind extrem formalisiert und hängen zudem von der Anzahl der freizustellenden Arbeitnehmer sowie der Größe des Unternehmens ab. Bei Umstrukturierungen und Massenentlassungen ist in Frankreich oft ein Sozialplan erforderlich. Hierbei gibt es oft Konflikte um die Inhalte des Plans und die Entschädigungen. Auch hier beraten wir Unternehmen gerne zum Arbeitsrecht in Frankreich.
Unsere Arbeitsrechts-Anwälte beraten zu Lohnregelungen in Frankreich
Häufig klagen Arbeitnehmer auf ausstehende Gehälter, Boni oder andere Entgeltleistungen, die ihnen zustehen. Auch Fragen zu Mindestlohnregelungen und Gehaltserhöhungen sind typische Streitfälle. In Frankreich gilt der sogenannte SMIC (Salaire Minimum Interprofessionnel de Croissance), der regelmäßig angepasst wird, um die Inflation und die allgemeine Preissteigerung zu berücksichtigen. Aktuell liegt der SMIC bei etwa 11,27 Euro pro Stunde (Stand: 2024). Der monatliche Mindestlohn bei einer 35-Stunden-Woche liegt dementsprechend bei etwa 1.709 Euro brutto.
Die Alaris Anwälte unterstützen Arbeitgeber bei der Implementierung von Prozessen zur langfristigen Einhaltung des Mindestlohns und bieten präventive Compliance-Beratung an. Unser Ziel ist es, eine rechtssichere und faire Lösung für alle Parteien zu erreichen. Sollte es zu Auseinandersetzungen bekommen, vertreten wir unsere Mandanten vor den französischen Arbeitsgerichten.
Ihr Unternehmen plant die Entsendung von Arbeitskräften nach Frankreich?
Wir beraten umfassend zur Mindestlohnpflicht, prüfen Lohnabrechnungen auf Gesetzeskonformität und begleiten bei arbeitsrechtlichen Fragen.
Melden Sie sich gern!
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Diskriminierungsschutz im französischen Arbeitsrecht
Klagen wegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder Behinderung sind auch in Frankreich häufig. Alaris Anwälte unterstützen sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer bei Rechtsstreitigkeiten, die wegen Diskriminierung bei Einstellung, Beförderungen oder der Entlohnung auftreten. Diskriminierte Arbeitnehmer können das französische Arbeitsgericht einschalten, um eine Wiedergutmachung oder Entschädigung zu erhalten. Bei schwerwiegenden Diskriminierungsfällen kann das Unternehmen zu einer Entschädigung des Opfers verpflichtet werden, und die Verantwortlichen können strafrechtlich verfolgt werden.
Das französische Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer außerdem vor Mobbing und sexueller Belästigung. In einigen Fällen stehen Arbeitgeber wegen Verletzung ihrer Fürsorgepflicht vor Gericht. Der Arbeitnehmer muss Beweise für Mobbing liefern, kann dann aber auf Entschädigung klagen.
Wir, als erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht mit Sitz in Paris, unterstützen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei Streitigkeiten rund um Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz. Unser Team klärt Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf, hilft Ihnen bei der Sammlung und Bewertung von Beweisen und berät Sie zur optimalen Vorgehensweise. Ob es um die Einreichung einer Beschwerde, die Erarbeitung von Präventionsmaßnahmen oder die Begleitung einer Mediation geht – wir stehen Ihnen als verlässliche Partner zur Seite.
Für Arbeitgeber bieten wir darüber hinaus präventive Beratung an, um Diskriminierung und Mobbing vorzubeugen und ein faires, sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ist, vertreten wir Sie kompetent vor dem französischen Arbeitsgericht und setzen uns für eine faire und rechtskonforme Lösung ein.
Fazit: Ihre Arbeitsrecht-Rechtsanwälte in Paris, Frankreich
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht in Frankreich mit Sitz in Paris stehen Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite, wenn es um die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorgaben geht. Nach französischem Arbeitsrecht müssen bestimmte wesentliche Informationen bereits im Arbeitsvertrag festgehalten werden, sei es bei befristeten, unbefristeten oder zeitlich begrenzten Verträgen. Unsere Anwälte für Vertragsrecht unterstützen Sie dabei, die verschiedenen Vertragsarten rechtssicher zu gestalten.
Bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich helfen wir Ihnen, die grundlegenden arbeitsrechtlichen Vorgaben zu verstehen und einzuhalten. Hierzu zählt die Einhaltung des Mindestlohns (SMIC) und der 35-Stunden-Woche gemäß französischem Arbeitszeitgesetz. Ebenso beraten wir Unternehmen und Arbeitnehmer in allen Aspekten rund um die Kündigung, einschließlich der zu beachtenden Prozeduren, Kündigungsfristen und der Berechnung von Abfindungen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine rechtssichere und lösungsorientierte Unterstützung zu bieten, die Ihre Interessen bestmöglich wahrt.